“Da über die Entschädigung für kommunale Mandatsträger in der Presse häufig diskutiert wird, hat sich auch das KPV Bildungswerk
mit diesem Thema beschäftigt. Grundlage unseres Artikels ist ein Buch von Thomas Hilb. .. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist der § 27 der hessischen Gemeindeordnung, der zentralen Entschädigungsnorm des hessischen
Kommunalrechts. ..... Jedem ehrenamtlichen Kommunalpolitiker entsteht im Rahmen seiner Mandatsausübung oftmals eine erhebliche zeitliche sowie finanzielle
Mehrbelastung. Um diesen Nachteil auszugleichen hat der Gesetzgeber durch § 27 HGO eine Regelung zur finanziellen Entschädigung kommunaler Mandatsträger erlassen. Der frühere CDU-Stadtverordnete Thomas Hilb hat dieses
Thema in seiner Dissertation unter die Lupe genommen.”Hessenbrief (Kommunalpolitische Ideen – und Informationsbörse der KPV) Ausgabe 3/2007, S. 2, 8 f. “Die Entschädigung für kommunale Mandatsträger wird in der Presse häufig thematisiert Dabei stoßen Meldungen über vermeintlich oder tatsächlich überhöhte
Entschädigungsleistungen auf großes öffentliches Interesse – auch und gerade vor dem Hintergrund der immer prekärer werdenden Lage der öffentlichen Haushalte. Das Buch bietet einen Überblick über die Regelung der
Entschädigung kommunaler Mandatsträger in Hessen und die mit den einzelnen Regelungen verbundenen Probleme und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Hilb orientiert sich am Aufbau des § 27 HGO, der zentralen
Entschädigungsnorm des hessischen Kommunalverfassungsrechts.” DEMO (Die Demokratische Gemeinde) Newsletter 21/2007, S. 7 (www.demo-online.de) “Die Entschädigung für kommunale Mandatsträger wird in der Presse häufig. thematisiert Dabei stoßen Meldungen über
vermeintlich oder tatsächlich überhöhte Entschädigungsleistungen auf großes öffentliches Interesse – auch und gerade vor dem Hintergrund der immer prekärer werdenden Lage der öffentlichen Haushalte. Das Buch bietet
einen Überblick über die Regelung der Entschädigung kommunaler Mandatsträger in Hessen und die mit den einzelnen Regelungen verbundenen Probleme und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. ..... So einfach die Struktur der Entschädigungsregelungen für kommunale Mandatsträger auch sein mag, so vielfältig sind die Fragestellungen, die sich bei der konkreten Anwendung
der Vorschriften ergeben. “nachrichtendienst hessischer städtetag 5/2007, S. 12. “ ... Ehrenamtlich Tätigen und
Kommunalpolitikern bietet das Buch Orientierung und Argumentationshilfe.” Hessische Städte- und Gemeindezeitung (HSGZ) 4/2007, S. 124. “ .... Thomas Hilb ist diesen Fragen nachgegangen.
Seine Studie bietet nicht nur eine Darstellung des geschichtlichen Hintergrundes, sondern auch einen umfangreichen Überblick über die Art und Höhe der Entschädigungen für Mandatsträger in Hessen und einen Vergleich mit
anderen Bundesländern.... Insgesamt ist Hilb eine gute Aufbereitung der Thematik gelungen, die nicht nur für Fachjuristen von Wert ist, sondern auch dem ehrenamtlich Tätigen Kommunalpolitiker Orientierung und
Argumentationshilfe bietet.” Hessenkurier, Ausgabe 5/2006, S. 35. “ ... Mit ehrenamtlicher Kommunalpolitik ist kein Geld zu verdienen, sagt Dr. Thomas Hilb. Alle legen drauf. Der Mann weiß, worüber er spricht.... Unabhängig von der sehr
unterschiedlichen Entschädigung steht für den Juristen fest, dass alle Betroffenen für ihr Ehrenamt eine große Portion Idealismus aufbringen müssen. Wegen des Geldes kann es jedenfalls keiner machen. Die Zahlen zeigten
zudem, dass die Kommunalpolitik vor allem für Freiberufler ein großes finanzielles Opfer verlangen. ... Die erheblichen Unterschiede (bezüglich der Höhe der Entschädigungen) erklärt der Experte mit
verschiedenen Faktoren. In einer Stadt wie Limburg dauerten die Sitzungen in der Regel wesentlich länger als in kleinen Gemeinden; außerdem spielten «Finanzkraft, Aufgabenstellung und Verantwortung» einer Kommune eine
Rolle.” Nassauische Neue Presse, Ausgabe vom 21.03.2006. “... in seiner Doktorarbeit beantwortet er viele Fragen, die sich ein frisch
gewählter kommunaler Abgeordneter hinsichtlich Entschädigungen nach § 27 HGO stellen kann. Er geht auch auf den geschichtlichen Hintergrund sowie die Situation in anderen Bundeslänern ein.” Der Tilemann
, Jahresschrift 2006, S. 95.. |